Richtlinie zur Meldung und Entfernung

UKi Media & Events trifft bei der Online-Bereitstellung von Material alle angemessenen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte (einschließlich Abbildungen) auf allen Websites des Unternehmens ordnungsgemäß für die Darstellung lizenziert sind. Wir sind uns jedoch bewusst, dass online veröffentlichtes Material gelegentlich gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen oder anderweitig Inhalte umfassen kann, deren Veröffentlichung im Internet als unpassend angesehen werden kann. Sollten Sie befürchten, solches Material auf einer unserer Websites gefunden zu haben, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich und unter Angabe der
folgenden Informationen an uns:

  1. Ihre Kontaktdaten
  2. Die vollständigen Einzelheiten zum Material und zur Webseite, auf der Sie es gefunden haben.
  3. Der Grund für Ihre Anfrage, wie etwa ein Verstoß gegen Urheberrechtsgesetze, Gesetze zu Datenschutz und Geheimhaltung, Obszönitäten, Verleumdung usw.

Kontaktdaten

UKi Media & Events
Attention: Notice and Takedown
c/o Graham Johnson, Managing Director
Abinger House,
Church Street,
Dorking, Surrey
RH4 1DF
graham.johnson@ukimediaevents.com

Nach Eingang einer Mitteilung über ein Anliegen führt UKi eine erste Prüfung der Gültigkeit und Glaubwürdigkeit der Beschwerde durch und – sollte Anlass dazu bestehen, die Gültigkeit des an uns gerichteten Anliegens anzunehmen – entfernt das fragliche Material vorläufig von der/den entsprechenden UKi-Webseite(n), bis eine vereinbarte Lösung gefunden wird

Anschließend kontaktiert UKi den/die Beitragende/-n, der/die das Material bereitgestellt hat. Der/Die Beitragende wird darüber informiert, dass das Material beanstandet wurde und über die Grundlage dieser Beschwerde, und wird darum ersucht, einen Nachweis für die Legitimation der entsprechenden Publikation zu erbringen.

Der Beschwerdeführer und der/die Beitragende werden dazu animiert, den Streitfall schnell und einvernehmlich und zur Zufriedenheit beider Parteien zu klären. Sollten der/die Beitragende und der Beschwerdeführer jedoch nicht dazu in der Lage sein, sich auf eine Lösung zu einigen, wird das Material erst dann erneut auf den UKi-Websites zugänglich gemacht, wenn eine Lösung
gefunden wurde.

Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Richtlinie nicht beeinträchtigt.